Aus einer Orgelweiheschrift von Wilhelm Friedemann Bach (Dresden 1736)
Gottfried Silbermann (14. Januar 1683 - 04. August 1753) war bereits zu Lebzeiten als der überragende Meister, zumindest im sächsischen Raum, von Musikern und Kollegen seiner Zunft anerkannt. Wie bei Johann Sebastian Bach auf kompositorischem Gebiet, so fand das Schaffen Silbermanns Anerkennung am sächsischen Hof: Im Jahr 1723 wurde ihm das Prädikat "Königlich Sächsischer Hof- und Landorgelbauer" verliehen, mit dem einige Privilegien verbunden waren. Am 30. Juni 1723 wurde das Privilegium für Gottfried Silbermann ausgefertigt, vom Landesherrn eigenhändig unterschrieben und mit einem größeren Insiegel bekräftigt. August der Starke declarirte den vierzigjährigen Orgelmacher damit zu seinem Hof- und Landorgelbauer.
Unterschrift Gottfried Silbermann aus dem Jahre 1724
In Straßburg bei seinem fünf Jahre älteren Bruder Andreas unter dem Einfluß des elsässisch-französischen Orgelbaues ausgebildet, begründete er in Sachsen einen über den französischen Einfluß hinausgehenden, ganz eingeprägten Orgelbaustil, der bald schulebildend und bis in die Mitte des vergangenen Jahrhunderts in der sächsischen Orgellandschaft richtungsweisend war. Auch heute noch sehen sich die sächsischen Orgelbauwerkstätten Gottfried Silbermann verpflichtet und in seiner Tradition stehend.
Die Crostauer Orgel von 1732 ist in der Mitte der Schaffenszeit Silbermanns entstanden - etwa 20 Jahre nach seinem Meisterwerk, der 44stimmigen Orgel im Dom zu Freiberg (1711-1714) und 20 Jahre vor seinem letzten, mit 47 Registern größten Orgelwerk für die Katholische Hofkirche Dresden (1749-1755) - und nimmt unter den ca. 30 noch erhaltenen Instrumenten einen würdigen Platz ein.
In der folgenden, nunmehr über 260 Jahre langen Geschichte war die Existenz der Orgel Crostau mehrmals bedroht. Aber im entscheidenden Moment waren dann doch verantwortungsvolle Orgelbauer am Werk und retteten das Instrument vor entstellenden Umbauten und Veränderungen. |