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  letzte Aktualisierung: 29.07.2005
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Christian Heinrich von Watzdorf - Stifter der Silbermannorgel

 

Martin Bernigeroth (1670 – 1733): Christian Heinrich von Watzdorf (1698 – 1747), Kupferstich, 146 x 94 mm

Am 11. August 1998 jährte sich der dreihundertste Geburtstag des Grafen Christian Heinrich von Watzdorf. Er wurde als Sohn des Reichsgrafen Christoph Heinrich von Watzdorf und seiner Gemahlin Wilhelmine geb. von Blocks - Blosheim am 11. August 1698 als 2. Kind von 9 geboren, 6 Kinder der Familie starben im frühen Kindesalter. Sein Vater war Minister am sächsischen Hofe, er erfreute sich hohen Ansehens am sächsisch- polnischen Hofe.
Der Graf Christian Heinrich von Watzdorf übernahm nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1729 die Güter Crostau, Rodewitz, Bederwitz, Eulowitz, Wiesa, Gelenau, Stedten und Birkenheide. 

Wappen des uralten adligen und gräflichen Geschlechts "Derer von Watzdorf"

Christian Heinrich von Watzdorf war Reichsgraf, Kammerherr sowie Hof- und Justizrat am sächsischen Hof. Er erlangte die Würde Domherr der beiden freien Stifte zu Meißen und Naumburg sowie Domprobst des Stifts St. Petri zu Budissin (Bautzen).
Sofern es seine gesellschaftlichen Verpflichtungen zuließen, hielt sich Christian Heinrich v. W. regelmäßig in Crostau auf und bemühte sich um die Entwicklung des Rittergutes einschließlich des Ortes und seiner Kirche, übte er doch deren Kollaturherrschaft aus.
1732 stiftete er der Kirche in Crostau ein vorzügliches Orgelwerk - eine Silbermannorgel - gebaut vom Hof und Landorgelbauer Gottfried Silbermann. Die Orgel hatte einen Preis von 1.700 Reichstalern. Chr. H. v. Watzdorf muss ein sehr gläubiger Mann gewesen sein, denn er nutzte seine politische Macht um die Silbermannorgel, deren Bau ursprünglich für die Kirche in Stolpen geplant war, in der crostauer Kirche zur Ehre Gottes erklingen zu lassen. Darüber hinaus beabsichtigte er in Crostau eine neue Kirche zu erbauen, es kam jedoch anders.

 

Eine historische Ansicht von Crostau mit der alten Kirche und Schloss, vor 1869.

Er fällt beim sächsischen Kurfürsten Friedrich August II. - Sohn August des Starken – nach dessen Regierungsantritt in Ungnade. Auf dessen Anordnung wird er am 3. April  1733 verhaftet, seiner Ämter enthoben und als Staatsgefangener auf die Festung Königstein gebracht. Mit recht unterschiedlichen Begründungen.
"Mit dem Bestreben den geistigen Stiften ein möglichst großes Maß an Rechten und Befugnissen zu verschaffen, und die Domherren außerhalb der landesherrlichen Gerichtsbarkeit zu stellen, nahm er eine der Regierung gegenüber feindliche Stellung ein." - So bei Prof. Knothe und  Dr. Boetticher in der „Geschichte des Sächsischen Adels“ nachzulesen.
 
In der Historischen Romantrilogie "Cosel, Brühl und der Siebenjährige Krieg" wird die Verhaftung von Watzdorfs jedoch anders dargestellt:
Nach dem Tode August des Starken (01.02.1733) kritisierte von Watzdorf die pompöse Hofführung und die Mätressenhaltung des Kurfürsten. Er machte sich auch Heinrich von Brühl, den sächsischen Kabinettsmeister und späteren Premierminister, zum persönlichen Feind. Watzdorf soll die Komtesse von Colovrath - Brühls versprochene Braut und spätere Frau – verehrt und geliebt haben.
Zur gleichen Zeit kam eine Spottmünze gegen Brühl und Hofrat Heinecke in Umlauf. Als Verfasser und Verteiler dieser Münze kam Watzdorf in Verdacht. Der Kurfürst ließ Brühl freie Hand und dieser veranlasste die Inhaftierung Watzdorfs auf der Festung Königstein.

Was sein höfisches Leben anbelangt, erscheinen ihm nachgesagte Eigenschaften wie Hochmut und Leichtlebigkeit, aber auch hartnäckige Verfolgung gesteckter Ziele sehr gut gestanden zu haben.

Schloss Crostau; Lithographie um 1860

C. H. v. W. soll auch eine Geliebte gehabt haben und mit dieser zwei Kinder. Ihm wird auch ein Verhältnis zur Pachterstochter Otto nachgesagt. Dies ist jedoch alles nicht bestätigt.

Schade für Crostau, der Graf Christian Heinrich von Watzdorf hätte für den Ort und die Kirche noch sehr viel mehr tun können.
In der Zeit v. W. Inhaftierung auf der Festung Königstein (1733 – 1747) ist das Gut Crostau in kommissarischer Administration. Als Generalbevollmächtigte waren 1735 -1737 Ernst Scheel und 1739 – 1748 Johann Basilius Küchelbecker eingesetzt. Im Zeitraum von 1735 – 1755 waren die Ländereien des Gutes verpachtet. 1735 soll Leutnant de’ Czernikov – der Verwalter des Gutes Crostau – nach dem Abzug aller Kosten dem Grafen von Watzdorf auf Königstein 100 Taler übergeben haben. Dieser Leutnant de’ Czernikov schließt mit dem Grafen von Watzdorf einen Pachtvertrag ab. Der Ortschronist Wendler schreibt: „Leutnant de’ Czernikov hat von 1736 bis zu seinem Tode 1751 Crostau in Pacht gehabt. Frau von Czernikov hatte das Gut dann bis 1753 in Pacht.
Christian Heinrich von Watzdorf nahm jährlich die Pachtgelder in Empfang oder ließ diese an andere auszahlen.

Die Orgel vor der Ausstaffierung des Orgelgehäuses.

Am 20. Juni 1747 starb Christian Heinrich von Watzdorf nach 14-jähriger Haft auf der Festung Königstein im Alter von 49 Jahren und wurde auf dem Festungsfriedhof  beigesetzt.
Aus Archivunterlagen der Festung Königstein geht hervor, dass sich die Grabstelle des Grafen Christian Heinrich von Watzdorf auf dem ehemaligen Garnisonsfriedhof der Festung befunden hat, ihr genauer Standort aber ist bis heute unbekannt. Es hat sich auch kein Grabstein von ihm erhalten.
Aus dem Verzeichnis "...von denen Etats- und anderen Arrestanten so auf der Festung Königstein gesessen haben..." geht hervor das Graf H. von Watzdorf vom 05.04.1733 bis zum 20. Juni 1741 in der Johann- Georgenburg als Staatsgefangener untergebracht war. Ein Haftgrund wird in diesem Verzeichnis nicht angegeben. Nach dieser Quelle ist Watzdorf also nicht am 12. 07. 1747 sondern bereits 6 Jahre vorher verstorben. Diese Gefangenenliste befindet sich noch heute als Abschrift im Archiv der Festung Königstein.
So widersprüchlich wie seine Verhaftung waren auch die Angaben zu seinem Tod. Er soll abgemagert gestorben sein. Im Fernsehfilm „Sachsens Glanz und Preußens Gloria“ wird er von der Wachmannschaft über die Festungsmauer in die Tiefe geworfen. Beides ist jedoch nicht bestätigt.

Das Schloss Crostau, eine Aufnahme von 1920.
(Deutsche Fotothek Dresden)
 
Er war unverheiratet und so viel sein gesamter verbleibender Besitz dem Fiskus zu. Bereits am 12. Juli 1747 erhielt der Oberhauptmann von Budissin, Caspar von Gersdorf, folgendes Mandat des Kurfürsten Friedrich August II. mit folgendem Inhalt:
 
„Hoch- und Wohlgeborener Rath, lieber getreuer, wir sind des auf der Festung Königstein in Haft gewesenen und nunmehro mit Tode abgegangenen Christian Heinrich Grafen von Watzdorf hinterbliebenes sämtliches Vermögen, wegen des Defunkto durch sein höchststrafbares Betragen zu Schulden gebrachten Criminis perduellionis völlig ein und zu unserer Renth = Kammer zu ziehen, Insbesonderheit aber das in unserem Marggrafentum Oberlausitz gelegene Gut Crostau mit Rodewitz unserem Domanio zu ewigen Zeiten einverleiben zu lassen, entschlossen. Wovon wir euch hierdurch Eröffnung tun mit gnädigsten Begehren Ihr wollet erwähntes Gut Crostau mit Rodewitz nunmehr gleichwie andere in gedachtem Marggrafenthum gelegene unserer Güther in allen tractiren. An dem geschieht unser Will und Meinung, und wir sind euch mit Gnaden gewogen. Gegeben zu Dresden am 12. Juli anno 1747“ (Frei nach einem Auszug aus den Lehnsakten Crostau). Das Gut Crostau nebst Rodewitz werden nunmehr Kammergut bis 1755.
Merkwürdigerweise wurde in diesem Fall sehr schnell vom Kurfürsten gehandelt. Ansonsten dauerten derartige Entscheidungen am Hofe sehr lange.
 
Das Inventar des Schlosses wurde zum sächsischen Hof nach Dresden gebracht. Im watzdorfschen Besitz befanden sich viele wertvolle Kunstgegenstände sowie eine umfangreiche Bibliothek von hohem kunsthistorischem Wert. Diese befand sich in einem Seitenflügel des crostauer Schlosses, der 1819 abgerissen wurde. Der Wert dieser Bibliothek wurde zur damaligen Zeit auf  80.000 Taler geschätzt. Sie soll etwa 6.000 Bände umfasst haben und bildete später den Grundbestand der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden. Der letzte Bibliothekar im Schloss Crostau hieß Hentschel und hatte ein vierteljährliches Gehalt von 48 Talern und 16 Groschen – so zu finden beim Chronisten Wendler.
Der Abtransport der Kunstgegenstände soll sehr schludrig vorgenommen worden sein. Einige Gegenstände wurden nicht erfasst oder kamen gar nicht in Dresden an. Es wird vermutet, dass bei der Konfiszierung der damalige sächsische Premierminister Graf von Brühl mit die Hand im Spiel hatte. Brühl war ein Kunstliebhaber wie der Kurfürst und zwischen beiden gab es einen stillen Wettbewerb.
Bei den konfiszierten Kunstgegenständen sollen sich auch Skulpturen aus dem Schlosspark befunden haben, die später im Großen Garten in Dresden aufgestellt wurden. Unter diesen sollen sich auch Skulpturen von Balthasar Permoser, dem Hofbildhauer August des Starken, befunden haben.
Für Crostau war der Abtransport der Kunstgegenstände aus dem watzdorfschen Besitz ein sehr großer kunsthistorischer Verlust.
 
 
Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf geschichtliche Vollkommenheit sondern sollen dem interessierten Leser, anhand von belegbaren Fakten und Vermutungen, einen kleinen Einblick in das Leben des Reichsgrafen Christian Heinrich von Watzdorf, dem Stifter der crostauer Silbermannorgel, geben.
 
   
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